Kompetenz Netzwerk IP
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Nutzungsarten


Für gewerbliche Schutzrechte gibt es verschiedene Nutzungsarten, die aus unterschiedlichen Beweggründen vom Schutzrechtsinhaber verfolgt werden können. Der klassische Nutzungsfall ist dabei sicherlich die Verwertung der Schutzrechte in Form einer Premiumpreispolitik des Unternehmens für seine geschützten Produkte. Dabei wird das Schutzrecht in erster Linie so verstanden, dass es dabei hilft, den Markt gegen Nachahmungen abzuschotten. In diesem Kontext werden durchaus auch Schutzrechtspositionen mit dem Ziel der Einschüchterung bzw. einer Blockadewirkung für Wettbewerber aufgebaut.


Eine weitere Nutzungsart ist die Realisierung zusätzlicher Einkommensströme über Lizenzierung der Nutzungsrechte an den Schutzrechten an Dritte. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn das eigene Unternehmen nicht ausreichend Fertigungskapazität hat oder wenn sich der Schutzrechtsinhaber etablierte Unternehmen in einem fremden Markt zunutze machen will, um einen Zugang zu diesem Markt zu erhalten. In diesem Fall erfolgt eine Verwertung der geschützten Innovationen durch Lizenzeinnahmen in Verbindung mit einer erhöhten Marktdurchdringung.


Ein Spezialfall der Lizenzierung ist die sogenannte Kreuzlizenzierung. Dabei steht weniger der Aspekt der Lizenzeinkommen im Vordergrund als vielmehr der Zugang zu Technologien Dritter. Kreuzlizenzverträge sind häufig derart gestaltet, dass beide Parteien im Gegenzug Nutzungsrechte an einem für sie jeweils relevanten Teilportfolio der anderen Partei erhalten. Auf diese Art werden auch zunehmend Kooperationen oder Joint Ventures begründet.


Starke Schutzrechtspositionen werden in der Öffentlichkeit häufig auch mit einem hohen Grad an Innovationskraft oder Qualität gleichgesetzt. Daher benutzen dies einige Unternehmen auch zur Verbesserung des Firmenimages in der öffentlichen Meinung, was letztendlich wiederum verkaufsfördernd wirkt. Der Aufbau von Schutzrechten kann bei einer entsprechenden Würdigung der Urheber/Erfinder durchaus eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Motivation von Mitarbeitern spielen.


Eine effektive Nutzung von IP erfordert aber auch vom Schutzrechtsinhaber die Bereitschaft, seine Schutzrechte bei Nichtbeachtung gegebenenfalls gegen Dritte durchzusetzen.


Durchsetzung


Gewerbliche Schutzrechte sind, was nur wenigen deutlich klar ist, in erster Linie Verbietungsrechte. Sie geben ihrem Inhaber das Recht jedem Anderen die Benutzung des geschützten Gegenstands zu untersagen. Die Konkurrenz von der Benutzung eigener Innovationen oder Schöpfungen auszuschließen – und gegebenenfalls damit erzielte Gewinne abzuschöpfen – kann einen erheblichen Entwicklungs- und Vermarktungsvorsprung darstellen und ist daher nicht nur von erheblicher momentaner Bedeutung, sondern kann auch die Umsätze der Zukunft gewährleisten. Leider ist der Eintritt in eine gerichtliche Auseinandersetzung häufig nicht zu vermeiden, wobei in der überwiegenden Zahl der Fälle allein dieser Eintritt den Weg zu einer zuvor nicht erzielbaren einvernehmlichen Lösung ebnet und es zu keiner Entscheidung durch die Gerichte kommen muss. Bei all dem ist vor allem das Wissen um die eigene Position und Stärke und eine gut durchdachte Strategie von erheblicher Bedeutung um sowohl im Falle einer Einigung als auch für den Fall einer Entscheidung durch die Gerichte ein optimales Ergebnis zu erzielen. Nicht selten hat sich der tatsächliche Wert eines gewerblichen Schutzrechtes erst herauskristallisiert nachdem dieses Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen war.


Semantisches Mapping


Neben der direkten Schutzfunktion für eigene Produkte kann der in Patenten steckende Erfindungswert auch auf andere Art genutzt werden:


In allen diesen Fällen ist es essentiell, eine Zuordnung durchzuführen zwischen der Beschreibung eines Zielprodukts oder einer Anwendung und den angebotenen Patenten. Hierzu kann man vorteilhaft Programme verwenden, die semantische Algorithmen einsetzen, um vorhandene signifikante Patenttexte (Anspruch, Beschreibung) auf die Beschreibung der Zielprodukte zuzuordnen (Semantic Mapping).


Bewertung der Verwertbarkeit


Neben der klassischen Verwertung von Schutzrechten über eine Premiumpreisstrategie für eigene geschützte Produkte/Lösungen können Schutzrechte grundsätzlich auch durch Vergabe von Lizenzen oder durch Verkauf verwertet werden. Neben dem monetären Erlöspotential, sollte auch die Frage nach der Realisierbarkeit im Mittelpunkt stehen. Die Bewertung eines Schutzrechtsportfolios in dieser Hinsicht erlaubt es, Aufwendung in Verwertungsaktivitäten sachgerecht zu steuern und bei rechtzeitig erkannter Aussichtlosigkeit einzusparen. Eine Bewertung sollte umfassen:

Das Ergebnis der Bewertung der Verwertbarkeit beschreibt die Aussichten mit denen ein Schutzrechtsportfolio an interessierte Dritte lizenziert oder verkauft werden kann.


Verwertungsprozessunterstützung


Im Zuge einer Schutzrechtsverwertung sollte eingangs mit einer Verwertungsanalyse ermittelt werden, ob sich der Lizenzierungsaufwand für ein Unternehmen wirklich lohnt und die Qualität der Schutzrechte und der technologische Entwicklungsstand ausreichend für eine lukrative Verwertung sind.

Ist der richtige Weg gefunden, erfolgt die operative Verwertung mit der aktiven Ansprache von in Frage kommender Lizenznehmern oder potentiellen Käufern.


Durchführung des Verwertungsprozesses


Zur Steuerung und Dokumentation der Verwertungsaktivitäten ist der Einsatz von speziellen IP Verwertungs-Software Lösungen von großem Vorteil. Einerseits muss das angebotene IP Portfolio als Cluster dokumentiert und verwertungsbezogen beschrieben werden. Andererseits sollten die unterschiedlichen Zielkunden der Lizenzierung erfasst und mit den zugehörigen Aktivitäten dokumentiert werden, so dass sich ein vollständiges Bild aller Verwertungsaktivitäten ergibt. Das gilt auch für zugehörige Verträge, Bezüge zu Produkten und ggf. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Dieser ganzheitliche Ansatz ist besonders für größere Industrieunternehmen mit einer eigenen Verwertungsinitiative sowie für Technologietransfer-Organisationen von Interesse.

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